Antrag auf Stellgenehmigung

Wir helfen beim Antrag auf Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum

Wer einen Container auf der Straße, dem Gehweg oder öffentlichen Parkplätzen abstellen will, muss einen Antrag auf Stellgenehmigung – oder auch die sehr eingängige offizielle Bezeichnung „Antrag auf Genehmigung einer straßenrechtlichen Sondernutzung mit oder ohne verkehrsrechtlicher Anordnung“ – bei der zuständigen Behörde stellen.

Die Behörden berechnen für diese Stellgenehmigung eine Gebühr, die sich aus der Fläche, Aufstelldauer und Wertstufe der Straße berechnet und von Stadt zu Stadt variiert. Je nach zuständigem Amt, also Gemeindeverwaltung, Straßenverkehrsbehörde oder auch Garten- und Tiefbauamt, kann das ganze kompliziert werden. Deshalb übernehmen wir den Antrag gerne für Sie – füllen Sie dazu einfach unser untenstehendes Kontaktformular aus.

Wichtig: Manche Behörden schreiben vor, dass Sie selbst den Antrag ausfüllen. In diesem Fall unterstützen wir Sie natürlich gerne und helfen Ihnen dabei weiter.

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    Wann benötige ich keine Stellgenehmigung?

    Keinen Antrag auf Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum müssen Sie stellen, wenn Sie den Container auf Ihrem Privatgelände, also Ihrer Einfahrt, Ihrem Garten oder Ihrem privaten Parkplatz aufstellen. Natürlich können Sie auch das Grundstück des Nachbarn verwenden, benötigen dazu aber natürlich seine Erlaubnis.