Project Description

behandeltes Holz entsorgen

Altholz A2/A3

AVV 170201

Zwar gehören Altholz der Klassifizierungen A2 und A3 zur gleichen Abfallverzeichnis-Verordnung wie A1, doch sollten sie aufgrund der unterschiedlichen Weiterverwendbarkeit getrennt von Altholz A1 entsorgt werden, da sie hauptsächlich nur zur Energiegewinnung in Heizkraftwerken eingesetzt werden. Zu Altholz A2 und A3 gehören lackiertes, gestrichenes, beschichtetes, verleimtes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne Holzschutzmittel. Der Unterschied besteht in den Beschichtungen selbst: Für Altholz A2 wurden Beschichtungen ohne halogenorganischen Verbindungen und für Altholz A3 Beschichtungen mit halogenorganischen Verbindungen verwendet.

Das darf rein Das darf nicht rein
  • A2/A3 Holz (bearbeitetet)
  • Innenholz
  • Möbelholz
  • Paletten aus Holzwerkstoffen
  • Spanplatten
  • Schalhölzer
  • Behandeltes Vollholz
  • Dielen
  • Innentüren
  • Bauspanplatten
  • Altholz aus Sperrmüll
  • Baustellenmischabfälle
  • Grünschnitt
  • Plastik
  • Altholz A1, da dieses besser recycelt werden kann
  • Altholz A4, da dieses schlechter recycelt werden kann